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OLG Koblenz, 19.02.2018 - 4 W 54/18 SmA |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 2018, 1112
Wird zitiert von ...
- OLG Karlsruhe, 10.01.2023 - 19 AR 3/22
Abgabe eines Betreuungsverfahrens bei Unterbringung des Betroffenen
Ein wichtiger Grund liegt demnach bei einem Betreuungsverfahren vor, wenn durch die Abgabe unter vorrangiger Berücksichtigung der Belange des Betroffenen eine zweckmäßigere und leichtere Führung der Betreuung ermöglicht wird (vgl. OLG Koblenz, Beschluss v. 19.02.2018 - 4 W 54/18 -, juris Rn. 12 ff., mwN).Für die Gewichtung der Umstände des Einzelfalls lässt sich indes schon aus der Regelung in § 273 Absatz 1 Satz 1 FamFG der Grundsatz ableiten, dass die Betreuung bei einer Veränderung der Lebensumstände des Betroffenen regelmäßig von demjenigen Gericht geführt werden soll, in dessen Bezirk der Betroffene seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt hat (vgl. OLG Koblenz, Beschluss v. 19.02.2018 - 4 W 54/18 -, juris Rn. 12 mwN).